Wärmezähler für die Warmwasserbereitung
Pflicht seit 2014 nach § 9 Absatz 2 Heizkostenverordnung
nach der aktuellen Fassung der Heizkostenverordnung – seit dem 1. Januar 2009 in Kraft- muss die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage anfallende Wärmemenge für bestehende Heizanlagen seit dem 31.12.2013 mit einem Wärmezähler gemessen werden.
Diese Regelung in § 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung soll eine genauere Aufteilung zwischen der Energie für die Raumwärme und der Energie, die für die Trinkwassererwärmung aufgebracht werden muss, bewirken.
Erhöhte Bauvorschriften, Sparmaßnahmen und energetische Sanierungen reduzieren seit Jahren den Raumwärmebedarf während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und damit prozentual wächst.
Die in der Heizkostenverordnung unter § 9 Absatz 2 angeführten rechnerischen Ersatzverfahren über die gemessene Warmwassermenge mit Wasserzähler oder über die Flächenpauschale dürfen seit dem 31.12.2013 nur noch in Ausnahmefällen bei unzumutbar hohem Aufwand verwendet werden.
Den erforderlichen Montageaufwand kann Ihnen Ihr Hausinstallateur nennen, er kennt die Örtlichkeiten am besten.
Gerne beraten wir Sie oder Ihren Hausinstallateur bei der Geräteauswahl und bei komplexen Einbausituationen.
In vielen Bundesländern besteht aktuell schon eine Rauchmelderpflicht in Neu-, Um- als auch Bestandsbauten, in Zukunft werden Rauchwarnmelder wohl in allen Bundesländern vorgeschrieben sein. Gemäß DIN 14676 müssen mindestens das Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flurbereich ausgestattet werden. Die optimale Ausrüstung beinhaltet zudem noch das Wohnzimmer und Arbeitszimmer. Die Rauchmelder werden grundsätzlich an der Raumdecke befestigt und müssen laut DIN 14676 möglichst zur Raummitte angebracht werden.
Übersicht Wohnraumschutz
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure über die Rettungswege führen
Erweiterter von uns empfohlener Schutz:
- Wohn- und Arbeitsräume
- Küche (Hitzemelder)
- Kaminzimmer (CO2 Melder)
- Treppenhaus
- Kellerflur
Hekatron Plus – zuverlässiger Rauchwarnmelder 10 Jahre Lebensdauer ohne Batteriewechsel
Warnung vor der tödlichen Gefahr
Im sicherheitsbewussten Deutschland wird die Gefahr, die von Kohlenmonoxid ausgeht, immer noch unterschätzt. Die Medien berichten zwar regelmäßig über Vergiftungs- und Todesfälle, aber es gibt keine verlässlichen Statistiken über Anzahl und Ursachen von Kohlenmonoxidvergiftungen. Kohlenmonoxidmelder sind nahezu unbekannt.
Aber das Thema gewinnt an Bedeutung. Deshalb möchten wir Sie auf dieser Seite auch über die Gefahren von Kohlenmonoxid und über den Nutzen von Kohlenmonoxidwarnmeldern informieren.